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Schritt 2 von 7

Risikoklasse

Die verbotenen Praktiken einmal durchsehen (aufklappbare Liste) und bestätigen. Bereits ein Treffer macht den Einsatz unzulässig.

Die 8 Punkte im Detail anzeigen
  • Manipulative oder täuschende Techniken (lit. a)
  • Ausnutzung von Schwäche oder Schutzbedürftigkeit (lit. b)
  • Social Scoring (lit. c)
  • Risikobewertung von Straftaten allein durch Profiling (lit. d)
  • Ungezieltes Auslesen von Gesichtsbildern (lit. e)
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen (lit. f)
  • Biometrische Kategorisierung sensibler Merkmale (lit. g)
  • Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung zur Strafverfolgung (lit. h)

Die Bereiche einmal durchsehen (aufklappbare Liste). Besonders praxisrelevant: Recruiting/Entscheidungen im Arbeitsverhältnis und Kreditwürdigkeit.

Die 8 Punkte im Detail anzeigen
  • Biometrische Identifizierung oder Kategorisierung
  • Sicherheitsbauteil in kritischer Infrastruktur
  • Allgemeine oder berufliche Bildung (z.B. Prüfungsbewertung, Zulassung)
  • Beschäftigung: Recruiting oder Entscheidungen im Arbeitsverhältnis
  • Zugang zu wesentlichen Leistungen (z.B. Kreditwürdigkeit, Sozialleistungen)
  • Strafverfolgung
  • Migration, Asyl oder Grenzkontrolle
  • Rechtspflege oder demokratische Prozesse

Kein Hochrisiko trotz Anhang III, wenn kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte besteht – z.B. bei eng gefasster Verfahrensaufgabe oder rein vorbereitender Aufgabe.

Rückausnahme: Ein Anhang-III-System mit Profiling ist IMMER Hochrisiko – die Ausnahmen nach Art. 6 Abs. 3 greifen dann nicht.

Bei VARIOS-AI-Assistenten ist „Direkte Interaktion“ vorausgewählt – Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Zusätzlich ankreuzen, wenn Bilder/Audio/Video erzeugt werden oder Texte veröffentlicht werden.

Grenzfälle mit der Rechtsabteilung klären und hier dokumentieren.

Zwischenergebnis (auf Basis der gespeicherten Antworten)

  • Risikoklasse: Hochrisiko
  • Anhang-III-Anwendungsfall: Allgemeine oder berufliche Bildung (z.B. Prüfungsbewertung, Zulassung)
  • Anhang-III-Anwendungsfall: Rechtspflege oder demokratische Prozesse
  • Keine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 einschlägig