Alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Art. 4 Nr. 1 DSGVO) – auch in Prompts, Wissensdatenbanken, Connector-Daten und Chat-Protokollen. Bei „Nein“ entfallen die weiteren DSGVO-Fragen.
z.B. Gesundheit, biometrische/genetische Daten, politische Meinung, Religion, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben.
Werden Daten jetzt für einen anderen Zweck verarbeitet als bei der Erhebung? Dann ist die Vereinbarkeit zu prüfen.
Verarbeitung außerhalb EU/EWR – bei US-Cloud-Modellen regelmäßig der Fall. Hosting-Ort aus dem Steckbrief beachten.
Fundstelle (z.B. Datenschutzhinweise) in den Notizen angeben.
Art. 5 Abs. 1 lit. d DSGVO i.V.m. Art. 10 Abs. 3 KI-VO: personenbezogene Daten müssen sachlich richtig sein. Bei „Ja“: Umgang in den Notizen beschreiben.
Trifft die KI ohne menschliche Beteiligung Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung?
Bei Hochrisiko-KI mit Personenbezug regelmäßig erforderlich (vgl. auch Art. 26 KI-VO). Vorhandene DSFA in den Notizen verlinken.
AVV mit Modell-/Tool-Anbieter inkl. Subprozessoren.