Bestehen die notwendigen Rechte an Trainingsdaten (Anbieterangabe) und an den Inhalten der Wissensdatenbanken?
Kaufende und nutzende Gesellschaft verschieden? Konzerngesellschaften gelten regelmäßig als Dritte – Nutzungsrechte müssen vertraglich geregelt sein.
Beschaffende Gesellschaft, Lizenzmodell (Kauf/Miete/SaaS), nutzende Gesellschaften.